Nutzungsbedingungen und -vereinbarung

über einen Liegeplatz auf dem Vereinsgelände des BSV in Buchholz

 

Sehr geehrter Gastlieger,

der Buchholzer Segler-Verein e.V. (BSV) ist bereit, Ihnen als Nutzer zu folgenden Bedingungen einen Liegeplatz zu überlassen:

 

Nutzungsvereinbarung 2019

Der BSV überlässt Ihnen als Nutzer für den Zeitraum  bis 31. Oktober 2019 den Wasserliegeplatz Nr.   

zum Zwecke der Lagerung Ihres Bootes.

Das Nutzungsentgelt für den vorgenannten Zeitraum beträgt 260 € für diesen Liegeplatz.

 
Das Nutzungsentgelt ist bitte auf unser Konto bei der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg IBAN: DE04 2305 2750 0081 1679 83  BIC: NOLADE21RZB zu überwiesen (innerhalb von 14 Tagen nach Vereinbarung).

Bei Zahlungsverzug ist der BSV berechtigt, je Mahnung einen Betrag in Höhe von 5,00 € Mahngebühr zu erheben.

Im Nutzungsentgelt ist die an den Kreis Herzogtum Lauenburg zu zahlende Gebühr für das Befahren des Ratzeburger See sowie einem eventuell vorhandenen Elektromotor nicht enthalten.

Die aktuelle Plakette muss sichtbar am Boot angebracht sein (Heck).

Ohne gültige Plakette darf ein Liegeplatz beim BSV nicht genutzt werden. Außerden ist zu beachten, das ein eventuell vorhandener Elektromotor beim Kreis Herzogtum Lauenburg angemeldet sein muß. Die Nutzungsbedingunden des Kreises sind hier einzuhalten. Der Kreis verhängt bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen von bis zu 50.000 EUR.

 

Der Nutzer stellt den BSV aus jeglicher Haftpflicht, die aus der Überlassung des Liegeplatzes entstehen könnte, frei. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch das Boot des Nutzers, durch den Nutzer selbst bzw. durch vom Nutzer Beauftragte oder sonstige Dritte verursacht werden.

Der Nutzer erklärt, für sein Boot eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Eine Police ist vorzulegen.

Der Nutzer bestätigt, dass sein Boot nicht mit biozidhaltigem Antifouling gestrichen ist.

Es ist nicht zulässig, die Nutzung des Bootes, des Liegeplatzes und der Einrichtungen des BSV Dritten zu überlassen, ohne dass der Nutzer selbst anwesend ist.

Auf vorherigen Antrag ist die unabhängige Mitbenutzung des Bootes durch einen weiteren Nutzer, der Inhaber eines Segelscheines sein muss, gegen zusätzliche Zahlung des halben Nutzungsentgeltes möglich.

Das Abstellen von Bootsanhängern auf dem Vereinsgelände ist nur mit Zustimmung des BSV zulässig.

Der Nutzer sichert zu, dass die Hafenordnung des Buchholzer Segler-Verein e.V. von ihm und seinen Angehörigen, Besuchern usw. beachtet wird. Auf Anforderung wird die Hafenordnung übersandt, sie hängt ansonsten im Mitteilungskasten des BSV aus.

 

Der Nutzer erklärt, folgende weitere Auflagen zu beachten :

 

·         für Landliegeplätze :

 

Der Rasen und sonstiger Bewuchs im Bereich des Liegeplatzes (auch unter dem Boot) ist kurz zu halten. Rasenmäher und Rasenschere können beim Hafenmeister des BSV oder dessen Vertreter ausgeliehen werden.

 

·         für Wasserliegeplätze :

 

Das Boot ist mit ausreichend starken Festmacherleinen mind. 10mm unter Verwendung ausreichender Ruckdämpfer aus Gummi am Steg bzw. an den Festmacherpfählen fachgerecht zu befestigen. Außerdem sind seitlich Fender anzubringen. Die Bootsklampen und Festmacherleinen sind regelmäßig auf Festigkeit zu überprüfen.

 

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der BSV berechtigt ist, diese Nutzungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, wenn seitens des Nutzers das Nutzungsentgelt nach erfolgter schriftlicher Mahnung nicht unmittelbar gezahlt wird oder gegen die Hafenordnung bzw. gegen eine in dieser Nutzungsvereinbarung getroffenen Regelung verstoßen wird und der Nutzer die ihn aufgezeigten Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt bzw. abstellt. Bei berechtigtem Widerruf steht dem Nutzer keine Erstattung des bereits gezahlten Nutzungsentgeltes zu.

 

Buchholzer Segler-Verein e.V.

Ralf Kaufmann

1. Vorsitzender

 

 

 

 

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