Liegeplatzbedingungen Buchholzer Segler-Verein e.V. für Gastlieger
Es sind folgende Bedingungen zu beachten:
- Es muss ein Segelschein vorhanden sein - alternativ auch ein Sportbootführerschein – Der BSV benötigt eine Kopie als Nachweis. Eine weitere Kopie wird durch den BSV an den Kreis Herzogtum Lauenburg, zusammen mit dem Antrag auf Seenutzung gesendet.
- Eine Anmeldung beim Kreis Herzogtum Lauenburg zur Seenutzung für 135,-- Euro pro Saison (ab 2025) muss erfolgen. Der Antrag läuft über den BSV. Elektromotoren müssen extra angemeldet werden – einen Antrag kann man über den BSV erhalten – Lademöglichkeiten und eine Stromabrechnung über den BSV müssen besprochen werden. Eventuell werden hier die Stromkosten in Rechnung gestellt.
- Eine Liegeplatzvereinbarung mit dem BSV muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Wasserliegeplatz = 360,-- Euro pro Saison / Landliegeplatz = 310,-- Euro pro Saison
- Eine Haftpflichtversicherung für das Boot muss vorhanden sein. Kopie an den BSV.
- Das Boot darf nur einen biozidfreien Unterwasseranstrich haben
- An den Steganlagen ist das Schwert bzw. Hubkiel ausreichend einzuziehen um eine Grundberührung bei Wellenschlag zu vermeiden.
- Ausreichend starke Festmacherleinen mit Gummiruckdämpfern für Wasserliegeplätze müssen eingesetzt werden, denn es ist bei Nordwind mit starkem Wellenschlag zu rechnen. Metallruckdämpfer sind nicht zulässig da sie häufig quietschen.
- Ausreichend Fender auf jeder Bootsseite für Wasserliegeplätze oder beim Anlegen an der Steganlage müssen angebracht werden.
- Regelmäßiges Rasenmähen für den Bereich Ihrer Stellfläche (für Landliegeplätze) - ein Handrasenmäher ist in einer Lagerkiste vor vorhanden
- Beachtung der BSV-Hafenordnung.
- Liegeplätze werden immer nur für eine Saison an Gastlieger vergeben - wenn Kapazitäten vorhanden sind - Mitglieder haben Vorrang
- Liegeplatzanfragen sind immer bis Dezember/ an den Vorstand zu stellen - eine verbindliche Liegeplatzvergabe erfolgt im Anfang/Mitte Januar des Folgejahres
1. Vorsitzender
Dietmar Teske
